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Der Internationale Seegerichtshof und die Abgrenzung zu anderen Mitteln völkerrechtlicher Streitbeilegung
Mit dem Inkrafttreten des Seerechtsbereinkommens der Vereinten Nationen Ende 1994 entstand auch ein umfassendes neues völkerrechtliches Streitbeilegungsregime für seevölkerrechtliche Streitigkeiten. Sein Zweck ist die friedliche Beilegung von seerechtlichen Streitigkeiten aller Art, etwa über Fischerei, Abgrenzung der Meeresbereiche, Fragen der freien Schiffahrt und über die Gefährdung der maritimen Umwelt. Das neugeschaffene Streitbeilegungsregime umfaßt den neuen Internationalen Seegerichtshof, ein weltweit zuständiges völkerrechtliches ...

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