Gemeinsame Verantwortlichkeit
Datenverarbeitungen finden im 21. Jahrhundert ubiquitär statt. Das neue Datenschutzrecht hält zur Erfassung der oft multipolaren Datenverarbeitungen in Art. 26 DSGVO das Instrument gemeinsamer Verantwortlichkeit parat. Dessen Tatbestand und Rechtsfolgen sind oft unklar. In Anbetracht der legislativen Lücken untersucht diese Arbeit das Innenverhältnis zwischen mehreren gemeinsamen Verantwortlichen im System des Unionssekundärrechts. Besondere Berücksichtigung findet dabei die tatbestandliche Begründung des Art. ...