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Altrechtliche Personenzusammenschlüsse
Noch heute sind gerade in Grundbüchern der neuen Bundesländer Rechtsgebilde als Eigentümer von Grundstücken eingetragen, welche die bestehende Rechtsordnung nicht mehr kennt. Es handelt sich hierbei um die sogenannten altrechtlichen Personenzusammenschlüsse wie Hofgemeinden, Separationsgemeinden und dergleichen. Sie sind überwiegend vor 1900 entstanden. Das BGB hat deren Recht unberührt gelassen. Nach den Art. 83, 113 und 164 EGBGB gilt für diese ...

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