Verfassungsbeschwerde gegen ein gleichheitswidriges Urteil
Die Arbeit untersucht die Frage, wann eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung eine Kontrollzuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde begründet. Denn jeder Rechtsanwendungsfehler durch ein Fachgericht kann grundsätzlich als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden, der letztverantwortlich vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden müsste. Da das Bundesverfassungsgericht jedoch keine "Superrevisionsinstanz" eröffnet und vielmehr nur "spezifisches Verfassungsrecht" überprüft, geht diese Arbeit ...