Das Kooperationsprinzip im Vorfeld der Arzneimittelzulassung
Das Arzneimittelzulassungsrecht ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass die Zulassungsbehörden anhand von unbestimmten Rechtsbegriffen, die auf außerrechtliche Wissenschaftsmaßstäbe verweisen, Risikoentscheidungen zu treffen haben. Das Eigentümliche an dem Zulassungsverfahren ist, dass die Zulassungsvorschriften erst dann einen Kontakt zwischen Behörde und Antragsteller vorsehen, wenn dieser für das Arzneimittel einen Zulassungsantrag stellt. Zu diesem Zeitpunkt hat der Antragsteller allerdings das Arzneimittel im Wege präklinischer ...