Seit vor 20 Jahren das Arbeitsschutzgesetz in Kraft gesetzt wurde, ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Sinn der Beurteilung ist, Gefährdungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erkennen, zu beurteilen, z. B. nach der Höhe des zu erwartenden Schadens, und Schutzmaßnahmen zu erarbeiten, die dann im Unternehmen umgesetzt werden.Im Laufe der Jahre hat sich unter dem Eindruck neuer Technologien, neu erkannter ...