Die Neuerungen des § 8b Abs. 4 KStG
Mit Urteil vom 20. Oktober 2011 erklärte der EuGH die deutsche Dividendenbesteuerungspraxis für europarechtswidrig. Im Zuge der Beseitigung der Unionswidrigkeit hat der deutsche Gesetzgeber mit § 8b Abs. 4 KStG eine Regelung eingeführt, nach der von inländischen Körperschaften bezogene Dividenden aus Beteiligungen von weniger als 10 Prozent der Steuerpflicht unterworfen werden. Die vorliegende Arbeit legt jedoch dar, dass das Ziel ...