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Pro-forma-Abschlüsse
Jahresabschlüsse lassen sich von Kapitalmarktteilnehmern nur dann sinnvoll interpretieren, wenn sie miteinander vergleichbar sind. Insbesondere bei Börsengängen, bei denen die Veröffentlichung vergleichbarer Abschlüsse für die letzten drei Geschäftsjahre vorgeschrieben ist, ist die Vergleichbarkeit bei gravierenden Änderungen in der Unternehmensstruktur meist nicht gegeben. Dieser Mangel wird mit Pro-forma-Abschlüssen behoben, die das betreffende Unternehmen in der Vergangenheit in der aktuellen Struktur darstellen. ...

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