Die Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz der Gesel...
Die Haftung des Kommanditisten entfaltet in erster Linie in der Insolvenz der Gesellschaft praktische Bedeutung. Die dann erforderliche Geltendmachung der Haftung durch den Insolvenzverwalter ist in § 171 Abs. 2 HGB jedoch nur rudimentär geregelt. Als die Vorschrift in den letzten Jahren infolge einer regelrechten Pleitewelle sog. Schiffsfonds in den Fokus von Wissenschaft und Praxis gerückt wurde, hat sich gezeigt, ...