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Rechtfertigender Notstand bei internen Interessenkollisionen
Der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB wird bislang überwiegend auch dazu herangezogen, um Eingriffe in Rechtsgüter einer Person zu legalisieren, die nur eben dieser Person einen Vorteil verschaffen. Dadurch sollen insbesondere auch Sterbehilfe und Suizidverhinderung zu rechtfertigen sein. Der Autor weist zunächst nach, dass in diesen Fällen die Voraussetzungen des § 34 StGB erfüllt sein können. Eine anschließende Untersuchung ...

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