1 Ergebnis.

Das Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge in der Insolvenz der GmbH
Der Unternehmer in der Krise, der sich der drohenden oder schon eingetretenen Zahlungsunfähigkeit gegenüber sieht, wird mit verschiedenen Pflichten konfrontiert. Insbesondere ist es dem Geschäftsführer einer GmbH verwehrt, weiterhin Zahlungen zu leisten. Dem gegenüber existiert jedoch die Pflicht, die Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen. Im Falle der Nichterfüllung droht gemäß § 266 a Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu ...

78,00 CHF