Rechtsbruch durch Verstoß gegen medienrechtliche Vorschri...
Der Rechtsbruchtatbestand des § 3a UWG ist die Schnittstelle des Lauterkeitsrechts zu anderen Regelungsbereichen, so auch zum Medienrecht. Der bisherige Diskurs in Rechtsprechung und Literatur beschränkt sich im Wesentlichen auf die Einordnung einzelner Vorschriften, was der Schnittstellenfunktion des Rechtsbruchtatbestands geschuldet ist. Der Wettbewerbsrechtler konzentriert sich insofern auf das Wettbewerbsrecht, während der Medienrechtler sich mit dem Medienrecht befasst. Eine vertiefte Auseinandersetzung ...