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Rechtssicherheit im europäischen Zivilverfahrensrecht
Die Normen des Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ) und seines Nachfolgers, der Brüssel-I-Verordnung (EuGVVO), bilden mit ihren Regelungen zu Fragen der Zuständigkeit und Anerkennung seit Jahrzehnten den Kernbestand des europäischen Zivilverfahrensrechts. Deren Auslegung ist dem Europäischen Gerichtshof anvertraut, der sich dabei regelmäßig auf das Prinzip der Rechtssicherheit beruft. Ist dieses Argument tragfähig? Johannes Schmidt untersucht unter verschiedenen Blickwinkeln, ob und inwieweit der ...

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