Entschädigung für NS-Unrecht ohne Wiedergutmachung?
»Wiedergutmachung« für NS-Verbrechen zu leisten, war ein politisch wichtiger Anspruch der jungen Bundesrepublik. Am Beispiel Bremens stellt diese Studie dar, wie die Betroffenen von Verfolgungsmaßnahmen schwierige, belastende Verhandlungen mit Behörden und Gerichten über Entschädigungsleistungen führten. Durch diese Verfahren verwandelten sich ihre bedrückenden Lebensgeschichten in formale Verwaltungsvorgänge. Dennoch war die Entschädigung ein wichtiger Schritt der Bundesrepublik Deutschland zu einem demokratischen Rechtsstaat ...