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Wohnungseigentumsgesetz
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist eingearbeitet. Schwerpunkte der Reform sind: - - erweiterte Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen durch die Wohnungseigentümer, beispielsweise über die Verteilung der Betriebskosten - das Verfahrensrecht richtet sich nun nach der ZPO statt wie bisher nach dem FGG - es wurde eine Beschlusssammlung beim Verwalter eingeführt - schließlich führte die Reform für Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer ein begrenztes Vorrecht ...

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