Prüfung der kapitalverkehrsbeschränkenden Wirkung des VW-...
Inhaltsangabe:Einleitung: Im Aktienrecht gilt der in § 12 AktG festgeschriebene Grundsatz, dass eine Aktie genau eine Stimme gewährt. Davon abweichend wurde vor allem in den 70iger und 80iger Jahren von der Einführung der Höchst- und Mehrfachstimmrechten Gebrauch gemacht, um die Übernahmeangebote der zur damaligen Zeit aufkommenden Übernahmewelle gezielt abwehren zu können. Im Laufe der Zeit wurde jedoch hierzulande von solchen ...