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Konkrete Gefährdung des Tatbeteiligten
Vornehmlich bei den Verkehrsstraftaten ( 315 ff. StGB), aber auch bei den anderen konkreten Gefährdungsdelikten des 27. und 28. Abschnitts des StGB, hält sich in der Rechtsprechung und der Literatur die These, daß der an der konkreten Gefährdung seiner eigenen Rechtsgüter Beteiligte vom Strafschutz des entsprechenden konkreten Gefährdungsdeliktes ausgeschlossen sei. Dies überzeugt nicht. Es gibt im Strafrecht keinen allgemeinen Grundsatz, ...

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