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Deutsche Kolonialrechtspflege
Das Deutsche Reich fand erst spät seinen Platz in der Reihe der europäischen Kolonialmächte, als es gegen Ende des 19. Jahrhunderts seine Expansion nach Übersee begann. Mit der Erschließung der neuen Gebiete taten sich Rechtsprobleme auf, die ihren Ursprung im Aufeinandertreffen grundverschiedener Rechtskulturen hatten. Der sich entwickelnde Rechtsdualismus von weißer und indigener Bevölkerung trat auf dem Gebiet der kolonialen Strafrechtspflege ...

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