Der Europäische Betriebsrat kraft Vereinbarung
Am 22. September 1994 wurde die Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (im Folgenden: EBR-Richtlinie) erlassen.1 Sie hatte die Intention, den Arbeitnehmern Zugang zu Informations- und Konsultationsverfahren auf transnationaler Ebene zu gewähren, denn auf dieser Ebene wurden zunehmend die wichtigsten unternehmerischen ...