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§ 237 StGB - Das Verbot der Zwangsheirat
Die Zwangsheirat stellt einen gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen dar. Seit einigen Jahren versucht der Gesetzgeber deshalb mit einer ausdrücklichen Erwähnung der unter Zwang geschlossenen Ehe im Gesetzestext, diesem Phänomen auch verstärkt mit den Mitteln des Rechts zu begegnen. Im Bereich des Strafrechts ist de lege lata § 237 StGB die insoweit maßgebliche Verbotsnorm. Aber ist insbesondere das ...

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