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Die Regelungsabrede
Formfreie Absprachen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind heute neben der Betriebsvereinbarung als betriebliche Kooperationsinstrumente allgemein anerkannt. Eine Sonderstellung unter den formlosen Vereinbarungen nimmt die Regelungsabrede ein. Sie soll ebenso wie die Betriebsvereinbarung dazu dienen, das in 87 BetrVG niedergelegte Prinzip des Einigungszwangs zu verwirklichen. Die Regelungsabsprache ist im Betriebsverfassungsgesetz positivrechtlich nicht ausdrücklich normiert. Bedingt dadurch sind Probleme aufgetreten, die bislang ...

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