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Die sachliche Rechtfertigung des Verschmelzungsbeschlusses börsennotierter Aktiengesellschaften
Die sachliche Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses ist dem polnischen und deutschen Aktienrecht bekannt. Ob diese Grundsätze auf den Verschmelzungsbeschluß übertragen werden können ist hingegen umstritten. Jedoch stellt das polnische Aktienrecht beim Verschmelzungsbeschluß börsennotierter und nichtbörsennotierter Gesellschaften unterschiedliche Mehrheitserfordernisse auf. Diese grundlegende Unterscheidung nach der Börsennotierung wird rechtsvergleichend auf die Diskussion zur sachlichen Rechtfertigung übertragen. Darauf aufbauend werden aktuelle Entwicklungen im Aktienrecht ...

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