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Anteilserwerbe an gemeinschaftlichen Tätigkeiten
Seit der Verabschiedung des IFRS 11 erstreckt sich die Rechtsfigur der gemeinschaftlichen Tätigkeit auch auf rechtlich verselbstständigte Beteiligungsgesellschaften. Wie Anteilserwerbe an solchen gemeinschaftlichen Tätigkeiten bilanziert werden müssen, regelt IFRS 11.21A. Marc Schild untersucht zunächst umfassend die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftsunternehmungen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten. Daran anknüpfend legt er in einer "de lege lata"-Betrachtung Anwendungsschwierigkeiten sowie theoretische Mängel des IFRS 11.21A offen. In ...

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