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Formale Verfassungslehre
Der Begriff "Verfassung" fasziniert, weil er viele Assoziationen weckt: zum Beispiel Grundrechte, Gewaltenteilung, Gerechtigkeit. Doch kümmert dies die von Björn Schiffbauer entwickelte formale Verfassungslehre nicht. Nicht einmal den Staat betrachtet sie als notwendiges Zuordnungsobjekt einer Verfassung. Stattdessen erschließt die formale Verfassungslehre mithilfe der Rechtstheorie den gemeinsamen formalen Kern jeder Verfassung: den allgemeinen Verfassungsbegriff als gemeinschaftsbezogenen höchstrangigen Normenkomplex. Er bildet die ...