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Der völkerrechtliche Status Berlins nach dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971
Das Viermachte-Abkommen fiber Berlin Das Viermachte-Abkommen iiber Berlin gehort ebenso wie der deutsch­ sowjetische Vertrag vom 12. August 1970 und der deutsch-polnische Vertrag vom 7. Dezember 1970 in den Zusammenhang einer Politik, die der Beob­ achter je nach seinem Standort als deutsche Ostpolitik oder aber als sowjetische Westpolitik bezeichnen wird. Schon die Beteiligung der drei Westmachte Frankreich, GroBbritannien und USA ...

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