Zulassungsbeschränkung am schweizerischen Bundesgericht n...
Die Überlastung des schweizerischen Bundesgerichts hat sich in den letzten Jahren vorab an den öffentlichrechtlichen Abteilungen zugespitzt. Die 1983 erfolgte Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der allzu langen Dauer eines bundesgerichtlichen Verfahrens ist nur ein Hinweis auf die angespannten Zustände. Durch personelle und verfahrensökonomische Massnahmen wird versucht, die vorab unter dem Aspekt eines wirksamen und ...