Verelendung der westdeutschen Großstädte
Inhaltsangabe:Einleitung: Den Gemeinden und Kreisen der Bundesrepublik Deutschland wird in Art. 28 Abs. 2 GG die Selbstverwaltung garantiert. Prinzipiell sollen die Kommunen alle diejenigen Leistungen erbringen, die von der örtlichen Gemeinschaft an öffentlichen Aufgaben gefordert werden und nach Maßgabe der Verwaltungs- und Veranstaltungskraft von der jeweiligen Gemeinde geleistet werden können. Was die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden übersteigt und daher nicht ...