Sekundärzwecke im Vergaberecht
Das amerikanische Modell der Affirmative Action Policy wird insbesondere in der deutschen Diskussion zur Frauenförderung immer wieder als Vorbild für die Verfolgung sogenannter «vergabefremder» Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge herangezogen, ohne auf die verfassungsrechtliche Diskussion in den USA hinzuweisen. Das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot ist jedoch nicht das einzige, das rechtliche Grenzen für die Verfolgung sogenannter «vergabefremder» Ziele errichten kann. In ...