Anweisungen aus Berlin nach Sigmaringen
Die Frage nach dem Umgang mit den Anweisungen zu den Arbeitszeiten zwischen 1919-1920 ist eine Frage danach, wie und warum der achtstündige Arbeitstag in den Gesetzen verankert wurde. Denn nur 5 Jahre später wurde dieses Gesetz auf eine Art und Weise ergänzt, welche diese Errungenschaft wieder zunichte macht. Anhand der Quellen des Landesarchives Baden-Württemberg, Abteilung Sigmaringen, Bestand HO 235 T ...