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Nichteheliche Lebensgemeinschaften und ihre Einordnung im Internationalen Privatrecht
Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind seit Jahren keine gesellschaftliche Randerscheinung mehr. Ihre Eingehung macht naturgemäß vor Ländergrenzen nicht halt. Die unterschiedliche rechtliche Erfassung dieser Verbindungen in den einzelnen Staaten erfordert klare Regeln über das in Fällen mit Auslandsberührung anzuwendende Recht. Derartige gesetzliche Regelungen existieren in Deutschland jedoch nicht. Ausgehend von den unterschiedlichen Motiven nichtehelichen Zusammenlebens und ihrer rechtlichen Anerkennung in den einzelnen ...

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