Aufenthaltsverbote als Mittel zur Gefahrenabwehr
Der Staat und seine Einrichtungen hat bei Gesetzesverstößen oder zum Schutz der Allgemeinheit die Möglichkeit, aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen zu erlassen und somit einer Person das Verlassen einer Gegend anzuordnen. Insb. in den Polizeigesetzen der Länder ist der Einsatz von Aufenthaltsverboten als Maßnahme zur Gefahrenabwehr möglich. Die Maßnahmen sind im gegenwärtigen Polizeirecht bedeutende Mittel zur Abwehr von Gefahren für den Einzelnen und ...