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Macht und Machterhalt
Die rechtzeitige Nachfolgeplanung ist bei familiengeführten Gesellschaften für den dauerhaften Bestand der Gesellschaft essentiell. Der Übergebende kann bei der Nachfolge aus verschiedensten Gründen das Bedürfnis nach einer vertraglichen Regelung haben, der zufolge er die übergebenen Gesellschaftsbeteiligungen bei dem Eintritt bestimmter Umstände zurückzufordern berechtigt ist. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit derartiger Regelungen spielen einige grundsätzliche Problemkreise des Privatrechts eine Rolle.

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