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Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK)
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: gut (14 Punkte), Universität zu Köln (Europa- und Völkerrecht), Veranstaltung: Menschenrechtsgewährleistungen der EMRK im Vergleich zur Europäischen Grundrechtscharta und zum Deutschen Grundgesetz, 31 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Privatleben bezeichnet den Lebensbereich, der im Gegensatz zum öffentlichen Leben durch Vertraulichkeit und Selbstbestimmung gekennzeichnet ist. Das ...

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