![Nicht-monetäre Entlohnung von Gefangenenarbeit](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/200/20098545/CHSBZCOP0320098545.jpg)
Nicht-monetäre Entlohnung von Gefangenenarbeit
Mit der Neuregelung des § 43 Strafvollzugsgesetz ist etwas völlig Neues eingeführt worden: Die Entlohnung der Gefangenenarbeit enthält nunmehr eine nicht-monetäre Komponente. Der Autor untersucht die theoretischen Grundlagen dieser Neuheit und ordnet sie in den straf- und strafvollzugsrechtlichen Kontext ein. Er stellt eine praktikable Anwendung der komplizierten Vorschrift vor und schließt seine Arbeit mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung aus der rheinland-pfälzischen ...