Die Wirkungen der Insolvenzeröffnung
Die wesentliche Wirkung der Insolvenzeröffnung besteht im Wegfall der Verfügungsbefugnis des Schuldners über das massezugehörige Vermögen (§§ 35 - 37 InsO). Dies hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen, welche der Schuldner im Allgemeinen unterhält, und betrifft damit sowohl den Schuldner als auch dessen Gläubiger in besonderem Maße. RA Berthold Schäfer zeigt in seinem Werk die Entwicklung der Rechtsprechung zu ...