Gewinnverwendung in der kapitalistischen Kommanditgesells...
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zählt aufgrund ihrer bisher geringen Verbreitung zu einer gesellschaftsrechtlichen Randerscheinung. Aufgrund der Entwicklung der vergangenen Jahre scheint sich dies zunehmend zu ändern. Lange Zeit blieb es rechtlich ungeklärt, ob neben einer natürlichen Person auch ein beschränkt haftendes Gebilde ¿ etwa in Form einer Kapitalgesellschaft ¿ die Komplementärstellung einer KGaA einnehmen darf oder nicht. Hierzu ...