Freigabe von Gesellschafterbeschlüssen im Kapitalgesellsc...
Zum WerkDie Registereintragung von Gesellschafterbeschlüssen einer Kapitalgesellschaft, die durch Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen von einzelnen Gesellschaftern angegriffen werden, kann mittels sogenannter Freigabeverfahren (§§ 246 a, 319 Abs. 6 AktG, § 16 Abs. 3 UmwG) gerichtlich durchgesetzt werden. Darüber hinaus sind freigegebene Beschlüsse und die auf ihnen beruhenden Maßnahmen nach ihrer Eintragung im Handelsregister bestandskräftig.Die vorliegende Dissertation befasst sich mit den dogmatischen ...