Primär- und Sekundärinsider nach dem WpHG
Diese Arbeit befaßt sich mit einem Teilbereich des Insiderrechts, nämlich mit der Unterscheidung der Primär- und der Sekundärinsider. Diese Differenzierung bedarf vor dem Hintergrund des gesetzgeberisch festgelegten hohen Strafrahmens von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und der unterschiedlich gestalteten Verbotstatbestände einer scharfen Trennung auch in den Randbereichen. Der Ausarbeitung vorangestellt ist eine Darstellung der Entwicklung der Insiderbegriffe in den Rechtsordnungen ...