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Bauen mit Verbrauchern
Das neue BGB-Bauvertragsrecht ist vor allem ein Verbraucherrecht: Zahlreiche Paragraphen wurden geändert bzw. neu geschaffen, um die Position des Verbrauchers zu stärken. Insbesondere wurden dazu die Hinweis- und Informationspflichten des Auftragnehmers erweitert. Zum Beispiel müssen Auftragnehmer Bauherren, die Verbraucher sind, bei Vertragsschluss über ihr Widerrufsrecht oder die Folgen einer Abnahmeverweigerung informieren. Damit Bauunternehmer und Bauhandwerker mit Verbrauchern auch nach neuem ...

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