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Anlegerschutz bei Delisting zwischen Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht
Der Anlegerschutz bei Delisting ist durch die im November 2015 in Kraft getretene Neuregelung in § 39 Abs. 2-6 BörsG nF in jüngster Vergangenheit vollständig neu justiert worden und wirft zahlreiche bislang ungeklärte Fragen auf, denen sich Carl Sanders in seiner Arbeit widmet. Nach Aufgabe der Macrotron-Grundsätze durch die Frosta-Entscheidung des BGH im Oktober 2013 hat der Gesetzgeber in § ...

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