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Die Marktortregel als allgemeines Prinzip für die kollisionsrechtliche Anknüpfung und die internationale Zuständigkeit in Wettbewerbssachen
Gegenstand der Arbeit ist es, aus dem Anknüpfungsmoment «Marktort» ein Grundprinzip des internationalen Wettbewerbsrechts zu entwickeln, das nicht nur für das anwendbare Recht, sondern auch für die internationale Zuständigkeit aussagekräftig ist. Hierbei wird das Hauptaugenmerk auf das Recht der internationalen Zuständigkeit, nicht aber auf das materielle Kollisionsrecht gerichtet. Nach einer orientierenden Einführung und einer dogmatischen Fundierung wird im dritten Teil, ...

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