EEG 2023 – Kommentar
Im ständigen Reformprozess des Rechts der erneuerbarem Energien hat das Parlament ein neues Kapitel aufgeschlagen. Das »Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor« hat das EEG zum 1.1.2023 novelliert und in EEG 2023 umbenannt. Dabei handelt es sich laut Bundesregierung um »die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten«. Das Vorläuferrecht wurde an mehr ...