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Der Verwaltungsakt als Handlungsform der Auftrags- und Konzessionsvergabe
Der Verwaltung stehen zur Bewältigung ihrer Aufgaben verschiedene Handlungsformen zur Verfügung. Auf dem Gebiet der Beschaffung hängt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 103 Abs. 1 GWB die Anwendbarkeit des Vergaberechts von dem Vorliegen eines "entgeltlichen Vertrages" ab. Die Studie untersucht, ob neben der Handlungsform des Vertrages auch die des Verwaltungsaktes zum Einsatz kommen kann. Insoweit werfen sich sowohl vergaberechtliche ...

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