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Leitung und Koordinierung im italienischen Konzernrecht
Im Jahr 2004 hat der italienische Gesetzgeber im Zuge einer umfassenden Gesellschaftsrechtsreform erstmals einen eigenständigen, systematischen Regelungsabschnitt zum Konzernrecht in den Codice civile eingefügt, nachdem konzernrechtliche Problemstellungen zuvor durch Rückgriff auf das allgemeine Gesellschaftsrecht oder durch Erlass einzelner Spezialgesetze bewältigt wurden (§§ 4-5). Ruf untersucht die Neuerungen im italienischen Konzernrecht und vergleicht diese - auch unter Berücksichtigung europäischer Rechtsentwicklungen - ...

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