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Erwerb mit Mitteln der Erbschaft
Die Mittelsurrogation nach § 2019 I BGB und § 2111 I BGB steht in grundlegendem Widerspruch zum Vermögensrecht des BGB. Indem diese Tatbestände die vermögensrechtliche Zuordnung eines Gegenstands an die Herkunft der Erwerbsmittel knüpfen, durchbrechen sie die fundamentale Trennung von Schuld- und Sachenrecht. Erstaunlicherweise führen sie indes bislang ein wissenschaftliches Schattendasein. Ganz anders ergeht es hingegen ihrem englischen Pendant, dem ...