Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gehört zu den zentralen Organisationspflichten eines datenschutzrechtlich Verantwortlichen im Unternehmen. Das gilt für Verantwortliche innerhalb der EU, aber zunehmend auch für solche außerhalb der EU. Im Datenschutzmanagement bildet das VVT nach Art. 30 DSGVO einen wichtigen Träger, auf den sich andere Pflichten der DSGVO stützen lassen oder mit ihm verbunden sind. Dieses Werk ...