Das Standard-Datenschutzmodell (SDM)
Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) gilt spätestens seit 2020 deutschlandweit als etabliert, um normative Anforderungen der DSGVO in funktionale Anforderungen an die Praxis der Datenverarbeitungen zu transformieren.Wenn die Juristin zum Beispiel sagt: Diese Daten sind unverzüglich zu löschen! Dann ist aus juristischer Sicht alles Erforderliche gesagt. Für Praktiker*innen, die diese vermeintlich leichte Anforderung umzusetzen haben, können sich Unmengen an komplizierten Fragen stellen: ...