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Die Beschränkung der Rückwirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
Wenn der EuGH entscheidet, erweist sich nicht selten, dass das nationale Recht mit den unionsrechtlichen Vorgaben unvereinbar ist: Die Rechtslage ist anders als gedacht, und zwar rückwirkend. Die Folgen für EU, Mitgliedstaaten und andere Rechtsunterworfene können dann ganz erheblich sein und die Frage nach einer Beschränkung der zeitlichen Wirkung aufwerfen. Den zugrunde liegenden Konflikt der Geltung des Unionsrechts und der ...

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