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Der schwierige Umgang mit NS-Raubkunst
Benjamin Rosenkranz versucht, das Konglomerat an Werken, welche dem sogenannten Schwabinger Kunstfund zugerechnet werden, einzuordnen. Er konzentriert sich dabei auf die durch Nationalsozialisten entzogenen Kulturgüter (größtenteils aus jüdischem Besitz) und untersucht auf Grundlage des zivilrechtlichen Herausgabeanspruches aus § 985 BGB, welche Möglichkeit die heutigen Erben haben, ihre Werke zurückzuverlangen. Darüber hinaus geht er der Frage nach, inwieweit ein heutiger Besitzer ...

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