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Hauptversammlungsbeschlüsse und ihre Anfechtbarkeit nach der Reform des Aktienrechts durch das ARUG
Die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen ist ein wichtiger Bestandteil des Aktionärsschutzes vor fehlerhaft gefassten Beschlüssen im Aktienrecht. Die Fehlerhaftigkeit ergibt sich dabei aus Verfahrens- oder Inhaltsfehlern, wenn ein Beschluss gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt, ein anderer Aktionär durch Ausübung seines Stimmrechts Sondervorteile für sich oder einen Dritten zum Schaden der Gesellschaft oder der anderen Aktionären zu erlangen suchte oder ...

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